Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind, sofern nicht schriftlich bestätigt, unwirksam.
II. Design und Entwicklung von Webseitenzu I. Hosting von Websites und Domainregistrierung
§ 1.3) Der Vertrag gilt mit der im Auftrag vereinbarten Laufzeit. Er verlängert sich automatisch um die vereinbarte ursprüngliche Laufzeit, sofern dieser nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. WPP ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise den Zugriff Dritter auszuschließen. Sofern es WPP aufgrund einer grundlegenden Änderung des eigenen rechtlichen Status, bzw. rechtlicher oder technischen Standards im Internet unzumutbar wird seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, besteht auch hier das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§ 1.4) Soweit Gegenstand der Leistungen von WPP auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird WPP gegenüber den Organisationen zur Domainvergabe lediglich als Vermittler auftreten. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. WPP hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss.zu II. Entwicklung, Design und Programmierung von Websites
WPP entwickelt im Kundenauftrag Websites sowie Skripte und Programme für die Datenverarbeitung.
§ 2.1) Gestaltungsfreiraum. WPP wird im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische Gestaltungsfreiheit eingeräumt. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstandenen Mehrkosten zu tragen sofern keine kostenfreien Updates vereinbart/erworben wurden. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann WPP eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
§ 2.2) Urheberschutz und Nutzungsrechte. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von einfachen Nutzungsrechten an diesem Werk, gemäß § 631 BGB. Die Arbeiten (Programmierungen, Konzepte, grafische Entwürfe, Illustrationen, etc) sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Soweit WPP für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Werke entwickelt, überträgt er dem Kunden auch hier ein nicht-ausschließliches unbefristetes Recht zur Nutzung der erstellten Werke im Internet innerhalb einer Domain (Internetadresse).
§ 2.3) Abnahme. Nach Fertigstellung/Bereitstellung des Werkes ist durch den Kunden innerhalb von 10 Tagen eine Bestätigung über die Fehlerfreiheit des Werkes einzureichen (per E-Mail oder Fax ). Bestätigt der Kunde nicht die Fehlerfreiheit, so muss er innerhalb von 10 Tagen eine entsprechende Mängelliste einreichen. Erreicht WPP keine der beiden Mitteilungen, so ist das Werk als freigegeben und abgenommen einzustufen. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Darstellung sowie der Funktionalität (Programmierung, Grafik und Text) des Werkes. Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung oder Bereitstellung im Internet schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 2.4) Sonstiges. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit, haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht. Die Vergütung ist, wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart, bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Der Kunde ist zur zügigen Mitwirkung verpflichtet. Zusatzleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden gesondert zum aktuellen Stundensatz abgerechnet. Die kleinste rechenbare Zeiteinheit ist 15 Minuten. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet. Fremdkosten (z.B. Kosten für Lektorat), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Kunden abgerechnet. Soweit WPP auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Kunde WPP von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. WPP behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an seinen Arbeiten anzubringen.zu I und II)
§ 3.1) Datenschutz. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) im Rahmen der Vertragserfüllung gespeichert werden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 3.2) Haftung. WPP haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. WPP haftet nur für Schäden die durch seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Der Kunde übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung und die alleinige Haftung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text (z.B. Rechtschreibungen). WPP überlassene Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.
Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Kunde stellt WPP von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Zustände des Angebots beruhen, frei.
§ 3.3) Aufrechnung. Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber WPP nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird Bad Homburg v.d.H. als zuständiger Gerichtsstand vereinbart.